Betreuter Umgang
Die Reform des Kindschaftsrechtes hat zu gravierenden Veränderungen innerhalb des Umgangsrechtes geführt. Im Mittelpunkt der neuen Bestimmungen steht das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen, unabhängig davon, ob Eltern verheiratet sind oder nicht.
Die neuen Bestimmungen stellen stärker die Pflichten statt die Rechte der Eltern gegenüber ihren Kindern in den Vordergrund. Hierzu ist auch das Wohlverhaltensgebot zu zählen. Es bedeutet, dass Eltern alles zu unterlassen haben, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt. Gleiches gilt grundsätzlich auch gegenüber wichtigen Bezugspersonen des Kindes (Großeltern, Geschwister etc.), wenn der Umgang mit diesen Personen dem Kindeswohl dienlich ist.
Neben der Kindorientierung hat der Gesetzgeber auch die Elternautonomie gestärkt. So gilt jetzt der Grundsatz: Vorrang der Beratung und Vermittlung vor gerichtlicher Entscheidung.
In diesen Kontext ist auch der Betreute Umgang einzuordnen. Bei stark belasteten Eltern-Kind-Beziehungen (Gewalt, sexueller Missbrauch etc.) bzw. bei Anbahnung unterbrochener Umgangskontakte, kann das Familiengericht anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter dabei anwesend ist. Der Betreute Umgang kann auch außergerichtlich auf Wunsch von Umgangsberechtigten vereinbart werden.
Ziele des Betreuten Umganges sind u. a.:
- Förderung des Kindeswohls, insbesondere der Identitätsfindung
- Entspannung bzw. Deeskalation hoch konflikthafter Situationen im Trennungs- und Scheidungsgeschehen
- Eine Reduzierung der damit einhergehenden Belastungen für das Kind
- Kontaktaufbau und damit Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der emotionalen und sozialen Beziehungen und Bindungen zu den Umgangsberechtigten
- Befähigung der Beteiligten zur eigenverantwortlichen Umgangsregelung durch „Hilfe zur Selbsthilfe“
- Stärkung der Position der Kinder durch die Zusammenarbeit zwischen unserer Psychologin, den speziell ausgebildeten Betreuungskräften sowie den Bezugspersonen der Kinder
Ablauf des Betreuten Umganges:
- Erstgespräch mit unserer Psychologin zur Überprüfung der Indikationen, sowie der gemeinsamen Festlegung der Umgangsregeln. Hierbei wird die momentane Situation dargelegt.
- Motivationsaufbau bei allen Beteiligten
- Durchführung der Umgangskontakte mit begleitender Unterstützung und Beratung aller Beteiligten
- Entwicklung von Perspektiven für eine eigenverantwortliche, selbstständige Durchführung der Umgangskontakte